Bundes-Bildungsanstalt und Kolleg für Elementarpädagogik

Verhaltensvereinbarung

Leitbild

Als Voraussetzung für eine professionelle pädagogische Arbeit in verschiedenen Berufsfeldern und für eine erfolgreiche Weiterbildung im tertiären Bereich bieten wir eine fundierte Allgemeinbildung und eine berufsspezifische Ausbildung. Dabei sind uns Kreativität, Weltoffenheit, Demokratieverständnis, Flexibilität, soziale Kompetenz und die Bereitschaft zur Selbstreflexion besonders wichtige Anliegen, damit unsere Schülerinnen und Schüler neue Herausforderungen annehmen und bewältigen können.

  • Es ist unser grundlegendes Ziel, kompetente Pädagoginnen und Pädagogen auszubilden, die einfühlsam und phantasievoll mit Kindern arbeiten.
  • Kommunikationskultur und Dialogfähigkeit sind uns zentrale Anliegen.
  • Wir unterstützen gleichermaßen differenzierte und ganzheitliche Persönlichkeitsbildung und schaffen das Bewusstsein für ethische, religiöse und soziale Werte als Basis eines allgemeinen Wertesystems.
  • Wir ermöglichen es, selbstständig zu lernen, eigenverantwortlich zu handeln, neugierig und mutig zu sein.
  • Unser gemeinsames Ziel ist es, bewusst, verantwortungsvoll und flexibel mit Anforderungen von Gesellschaft und Umwelt umzugehen.
  • Wir motivieren Schülerinnen und Schüler zu einem sinnvollen Leistungsbewusstsein, zu lebenslangem Lernen und wir fördern Innovationsfreude.
  • Unser Unterricht basiert auf klar formulierten Lernzielen, sorgfältiger Planung und Methodenvielfalt unter Nutzung effizienter Medien und Technologien.
  • Wir tragen durch vernetzten, praxisbezogenen und erlebnisorientierten Unterricht sowie durch individuelle Begleitung und Förderung in der berufspraktischen Ausbildung zum nachhaltigen Schulerfolg bei.
  • Zur Entwicklung der erforderlichen Berufskompetenz organisieren wir für die Schülerinnen und Schüler Praktika in verschiedenen Übungsstätten, Einrichtungen und Institutionen und ermöglichen damit auch das Erleben der Berufswirklichkeit im Rahmen der Ausbildung.
  • Eine transparente Leistungsbeurteilung ist für uns selbstverständlich.
  • Innovative und zukunftsorientierte Methoden sind unsere Basis für qualitätsvolle Bildungsarbeit auf hohem Niveau, die wir durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung, Reflexion und Evaluation sichern.
  • Wir gestalten pädagogisch-didaktische Prozesse ziel- und kompetenzorientiert. Diese Prozesse umfassen Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts und der Praxis sowie Leistungsbeurteilung, Fördermaßnahmen und Erziehung.
  • Wir sorgen für Qualitätsentwicklung in den Bereichen Lehren und Lernen, Schulklima, Schulleitung, Schulverwaltung, Personalentwicklung, Außenorientierung, Praxisorganisation und Zusammenarbeit mit den Praxiseinrichtungen.
  • Die organisierte Wechselbeziehung zwischen schulischer Ausbildung und beruflicher Praxis sowie die Teilnahme an unterschiedlichen Projekten bereiten auf das Berufsleben in einem multikulturellen Umfeld vor.
  • Über Aktivitäten und Alltagsgeschehen unserer Schule berichten wir im Jahresbericht und auf unserer Homepage.
  • In der Öffentlichkeit sind wir präsent durch Praktika, Projekte, Schulball, Exkursionen, Sport-, Sprach- und Kreativwochen, Fort- und Weiterbildung, Berufsinformationsmesse und durch die Teilnahme an Wettbewerben.
  • Wir kooperieren mit Expertinnen und Experten aus vielen Fachbereichen und außerschulischen Institutionen.
  • Bei der Entwicklung unserer Bildungsangebote – auch im Rahmen unserer schulautonomen Schwerpunktsetzungen wie Sport-, Sprach- und Kreativwochen – beachten wir die Anforderungen unterschiedlicher sozialer und pädagogischer Zielsetzungen.
  • Wir kommunizieren und kooperieren mit anderen Bildungs- und Sozialeinrichtungen und deren Trägerorganisationen, mit kommunalen und kulturellen Institutionen und der Wirtschaft.
  • Die Bildungsanstalt für Elementarpädagogik verstehen wir als Kompetenzzentrum für institutionelle und außerfamiliäre Erziehung.
  • Unsere schuleigenen Übungsstätten sind Modellinstitutionen in pädagogischer, didaktischer und methodischer Hinsicht.
  • Wir sehen uns als Bildungseinrichtung mit europäischem bzw. internationalem Bezug.
  • Unser Bildungsverständnis beruht auf einem reflektierten Bewusstsein für Demokratie, Weltoffenheit, Mobilität und Interkulturalität.
  • Wir nutzen die Möglichkeiten der Teilnahme an Partnerschafts-, Mobilitäts- und Austauschprogrammen und befürworten internationale Praktika.
  • Wertschätzung, Respekt und Achtsamkeit prägen unsere Begegnungen und Beziehungen.
  • Kinder, Schüler/innen, Eltern, Kindergartenpädagogen/innen und Lehrer/innen lernen miteinander, voneinander und erreichen gemeinsame Ziele.
  • Wir nehmen Konflikte und Probleme wahr und suchen konstruktive Lösungswege.
  • Wir sehen die Schule als Lebensraum, dessen Gestaltung uns herausfordert.
  • Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen, Literatur- und Theaterprojekte, sowie Feste und Feiern, Humor und Spaß sind uns wichtig.

Vereinbarungen für ein entspanntes Schulleben

Wir sind verantwortlich für das, was wir tun, aber auch für das, was wir nicht tun.
Voltaire

Unsere Schule ist ein Ort, an dem Menschen herausgefordert sind, ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und sich Wissen anzueignen.
Wir bieten ein hohes fachliches Bildungsniveau und fördern einen verständnis- und achtungsvollen Umgang miteinander. Wichtige Bereiche sind für uns Kultur, Kommunikation und Wohlbefinden.
Als Mitglieder einer Gemeinschaft von Schüler/innen, Lehrer/innen und Erziehungsberechtigten verpflichten wir uns, Verantwortung für die Schulkultur und die sich darin realisierende Schulqualität zu übernehmen.
Gemeinsam erarbeitete Grundregeln sollen uns helfen, unsere Energien für eine offene und kreative schulische Arbeit zu nützen und mit Problemen konstruktiv umzugehen. Diese stellen eine verbindliche Vereinbarung für das Schulleben an der BAFEP dar.

Grundregeln für Schülerinnen und Schüler

Ältere sollen sich für Jüngere und Stärkere für Schwächere einsetzen und Verantwortung zeigen. Meinungsverschiedenheiten dürfen nicht zu physisch oder psychisch gewalttätigem Verhalten führen. Jede Art von körperlichen und seelischen Verletzungen (Distanzlosigkeit, Arroganz, Abwertungen, Spott, Ausgrenzungen …) haben in unserer Schule keinen Platz.

Folgende Umgangsformen betrachten wir als selbstverständlich und erwarten sie auch im Schulleben:

  • höflicher und respektvoller Umgang miteinander
  • einander grüßen
  • gewaltfreie Konfliktregelungen und Konfliktlösungen
  • Lob und Kritik werden wohlwollend angebracht und angenommen

Lernen ist der zentrale Bereich der Schule. Jede Schülerin und jeder Schüler soll im Unterricht gut mitarbeiten können und anderen Schülerinnen und Schülern Mitarbeit und Lernen ermöglichen.

Der Unterricht findet in Gruppen statt, die nur unter Einhaltung bestimmter Regeln eine ertragreiche Arbeits- bzw. Lernatmosphäre bieten. Alle am Unterricht Beteiligten sind gleichberechtigte Gesprächspartner/innen und pflegen eine konstruktive Gesprächskultur.

Dazu gehören:

  • Wortmeldungen mit Handzeichen kundtun
  • zuhören und andere aussprechen lassen
  • andere Meinungen zulassen, nicht abwerten
  • die Bänke und Ablagen von Gegenständen freihalten, die nicht das aktuelle Unterrichtsfach betreffen
  • Lärm, der die Konzentrations- und Arbeitsfähigkeit aller Beteiligten behindert, vermeiden
  • ausschließlich in den Pausen und Freistunden essen.

Die Pflichten der Schüler und Schülerinnen sind im Schulunterrichtsgesetz (SchUG) geregelt. Dazu gehören nach SchUG, § 43 unter anderem:

  • der regelmäßige und pünktliche Besuch des Unterrichts
  • die Mitarbeit im Unterricht und das Mitbringen der erforderlichen Unterrichtsmittel
  • die Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule
  • die Einhaltung der Hausordnung
  • die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung unmittelbar nach dem Fernbleiben vom Unterricht
  • ein verspätetes Eintreffen muss begründet werden und darf den Unterrichtsablauf so wenig wie möglich stören
  • Weggehen vom Unterricht ist ohne Begründung nicht erlaubt.
    Während der gesamten Unterrichtszeit (auch bei Schulveranstaltungen) besteht für Lehrpersonen Aufsichtspflicht
  • für geplante Arztbesuche oder sonstige Termine muss eine schriftliche Entschuldigung im Vorhinein vorgelegt werden
  • krankheitsbedingte oder sonstige Abwesenheit in der Praxis muss sowohl in der Schule wie auch in der jeweiligen Praxis gemeldet werden

Eine Abmeldung vor dem Unterrichtsende hat in der angegebenen Reihenfolge zu erfolgen:

  1. bei der Lehrkraft der vorhergehenden oder nächsten Unterrichtsstunde
  2. bei der Klassenvorständin, dem Klassenvorstand
  3. beim Vize-KV
  4. bei weiteren Klassenlehrer/innen
  • Wenn Lehrpersonen 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht im Unterrichtsraum eingetroffen sind, müssen die Klassensprecher/innen oder deren Vertretung die Administratorin oder das Sekretariat darüber in Kenntnis setzen.

Der Klassenraum ist die Visitenkarte einer Klasse. Eine individuelle, gut überlegte Gestaltung des Klassenraumes ist nach Absprache mit dem Klassenvorstand und mit Beratung der Lehrer/innen für BE/WE willkommen und möglich.

Für alle Schüler/innen gilt:

  • Mit Eigentum von Schule und Mitschülern ist schonend und sorgsam umzugehen.
  • Für Sauberkeit und Ordnung in den Klassenräumen und im Schulhaus ist jeder Einzelne verantwortlich.
  • Alle Schüler/innen einer Klasse tragen Verantwortung für ihren Klassenraum sowie für die von der Klasse benutzten Sonderräume (WE, BE, ME, PH …), diese sind nach dem Unterricht wieder in einen funktionsbereiten Zustand zu bringen.
  • Mutwillig verursachte Schäden werden zur Anzeige gebracht.
  • Die Klassenräume sind bei Nichtbenutzung unbedingt zu versperren.
    Geräte, die im Unterricht verwendet werden, müssen am Ende der Stunde wieder an ihren Platz gestellt werden.
  • Einrichtungsgegenstände und Tische dürfen nicht beschriftet und beklebt werden.
  • Jede Schülerin/jeder Schüler hält ihren/seinen Arbeitsbereich sauber und in Ordnung. Am Ende eines Unterrichtstages wird der Platz aufgeräumt und der Müll in den dafür vorgesehenen Behälter entsorgt.
    Die Stühle werden auf die Bänke gestellt.
  • Nach Unterrichtsende müssen die Fenster geschlossen werden. Die Klasse wird vom Lehrer/von der Lehrerin abgesperrt.

Diese Regeln gelten auch für den Gruppenunterricht, der nicht in der „eigenen“ Klasse stattfindet. Die Klassenordner/innen sind für die vereinbarten Aufgaben verantwortlich.

  • Alle notwendigen Unterrichtsmittel (Hefte, Bücher, Kopien, Zeichenmaterial …) müssen am Beginn der Stunde griffbereit sein. Unterrichtsmittel dürfen keinesfalls während der Unterrichtszeit in anderen Klassen besorgt werden.
  • Im Bereich der Computer gilt ein absolutes Ess- und Trinkverbot.
  • Benutzernamen und Passwörter für den Computereinstieg dürfen nicht weiter gegeben werden.
  • Das Hören von Musik in den Pausen oder Freistunden ist nur mit Verwendung von Kopfhörern (leise!) möglich, um Mitschüler/innen nicht zu stören.
  • Das Mobiltelefon und andere technische Geräte sind für einen störungsfreien Unterricht und aus gesundheitlichen Gründen während der Unterrichtszeit auszuschalten.
  • Mobiltelefone, die während der Unterrichtszeit verwendet werden, können vom jeweiligen Lehrer abgenommen werden. Diese werden den Schüler/innen am Ende des Unterrichtstages von der Lehrperson zurückgegeben.
  • Filmen, Fotografieren und die Verwendung unerlaubter Tonträger sind im Unterricht ohne Vereinbarung mit den Lehrpersonen nicht erlaubt.

Im Sinne deiner Gesundheit empfehlen wir dir, auf den Konsum von Tabak, Alkohol und sonstigen Suchtmitteln grundsätzlich zu verzichten.

  • Nach § 12 des Tabakgesetzes besteht ein ausnahmsloses Rauchverbot im gesamten Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände sowie bei allen schulischen Veranstaltungen für alle betroffenen Personen.
  • Der Konsum von Alkohol ist während der Schulzeit und bei allen schulischen Veranstaltungen ausnahmslos untersagt.
  • Klassenbücher, Schularbeitenhefte, Zeugnisse und schulische Bestätigungen sind öffentliche Urkunden. Veränderungen oder Fälschungen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
  • Einmal jährlich findet laut SchUG eine verpflichtende schulärztliche Untersuchung statt.
  • Die Schule übernimmt keine Haftung für die Garderobe und Wertsachen jeglicher Art.

Bei Nichteinhaltung dieser Vereinbarungen können folgende Konsequenzen in Kraft treten:

  • Beratendes, belehrendes Gespräch durch Lehrer/innen oder Schulleitung
  • Ermahnung durch Lehrer/innen oder Schulleitung
  • Vermerk im Klassenbuch
  • Verpflichtung zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten
  • Wiedergutmachung nach Vereinbarung
  • Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten, Lehrer/in und Schulleiterin
  • Verwarnung durch die Klassenvorständin / den Klassenvorstand oder durch die Schulleiterin
  • Versetzung in eine Parallelklasse
  • Androhung des Ausschlusses vom Schulbesuch
  • Ausschluss vom Schulbesuch

Diese Aufzählung stellt keine verbindliche Reihenfolge dar. Die Wahl der Mittel unterliegt der pädagogischen Einschätzung der Klassen- oder Lehrer/innenkonferenz und der Schulleitung.

Im Schulunterrichtsgesetz § 43ff können die gesetzlichen Grundlagen dieser Vereinbarung und weitere Informationen über Pflichten und Rechte von Schüler/innen nachgelesen werden.

Grundregeln für Lehrpersonen

Organisationen lernen nur, wenn die einzelnen Menschen etwas lernen.
Ohne individuelles Lernen gibt es keine lernende Organisation.

  • Als Lehrer/innen wollen wir mit unseren Schüler/innen auf der Basis gegenseitigen Vertrauens eine Arbeitsgemeinschaft bilden.
  • Die österreichischen Schulgesetze und Lehrpläne sind die verpflichtende Grundlage unserer Bildungsarbeit.
  • Wir wollen den Unterricht so gestalten, dass wir das Interesse der Schüler/innen an den Inhalten wecken, um die geforderten Lernziele zu erreichen.
  • Wir informieren unsere Schüler/innen über unsere Unterrichtsziele und Beurteilungskriterien.
  • Wir wollen gerecht und fürsorglich sowohl mit den Bedürfnissen einzelner Schüler/innen als auch mit denen der verschiedenen Klassen umgehen.
  • Wir achten darauf, dass die Hausordnung der BAFEP Kärnten eingehalten wird und unterstützen die Qualitätsentwicklung in allen in diesem Text genannten Bereichen.
  • Wir sorgen für Akzeptanz und Höflichkeit im Umgang mit unseren Mitmenschen ebenso wie für Sauberkeit und Ordnung.

Grundregeln für Erziehungsberechtigte

Als Eltern und Erziehungsberechtigte wollen wir Interesse an der Schullaufbahn unseres Kindes zeigen und mit den Lehrpersonen im Gespräch bleiben.

  • Für einen guten Kontakt nützen wir die wöchentliche Sprechstunde der Lehrer/innen. Sowohl telefonisch als auch persönlich kann diese Zeit für ein Gespräch in Anspruch genommen werden.
  • Mit Anliegen und Beschwerden treten wir möglichst rasch und direkt an die betroffenen Personen heran. Mitglieder des Elternvereines, die Klassenvorstände und die Schulleiterin stehen nach Vereinbarung ebenfalls gerne für Gespräche zur Verfügung. Ein rechtzeitig geführtes Gespräch kann manchen Problemen vorbeugen oder zu deren Lösung beitragen.
  • Bei längerem Fernbleiben vom Unterricht wird spätestens am dritten Tag das Sekretariat oder die Klassenvorständin/der Klassenvorstand verständigt.
  • Unmittelbar nach Beendigung des Fernbleibens geben wir dem Kind eine schriftliche Entschuldigung für die Zeit der Abwesenheit mit.

Allgemeine Information

Nach einer abwechslungsreichen Geschichte wurde im Schuljahr 1949/50 der erste Jahrgang an der „Bundesbildungsanstalt für Kindergärtnerinnen und Hortnerinnen“ mit 22 Schülerinnen und einer Übungskindergartengruppe in Klagenfurt eröffnet.
Von dieser 2-jährigen Ausbildung verlief die Entwicklung über eine 3-jährige, eine 4-jährige bis hin zur jetzt aktuellen Form der 5-jährigen Ausbildung.
Zurzeit werden rund 600 Schülerinnen und Schüler in 21 Klassen von rund 70 Lehrpersonen ausgebildet.

Schwerpunkte

* Ausbildung für Kindergarten- / Elementarpädagogik
* Ausbildung für Hortpädagogik
* Kolleg für Elementarpädagogik
* Lehrgang für Inklusive Elementarpädagogik
Die 5-jährige Ausbildung ist neben den allgemeinbildenden Fächern geprägt durch eine enge Vernetzung von Theorie und Praxis und einem hohen musisch-kreativen Bildungsanteil.
Während der Ausbildung absolvieren die Schülerinnen und Schüler zahlreiche Praktika in Kindergärten, Horten, Sonderinstitutionen in ganz Kärnten und teilweise auch in anderen Bundesländern und dem benachbarten Ausland.

Der Praxiskindergarten

Der Praxiskindergarten gehört organisatorisch zur BAFEP und umfasst 5 Gruppen mit verschiedenen pädagogischen Schwerpunkten wie:
* Montessori
* Frühförderung
* Integration
* Soziales Lernen
* Englisch
* Italienisch

Eine Gruppe wird ganztätig geführt. Bei Bedarf ist eine Mittagsverpflegung möglich.