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Durch die Schulrechtsnovelle BGBl. I Nr. 96/2022 steht die ILB – ein Angebot zur Förderung von Schülerinnen und Schüler mit Lernrückständen- und/oder Lernschwächen, ab der 10. Schulstufe mit Beginn des Schuljahres 2023/24 zur Verfügung.
Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems oder zu einem späteren Zeitpunkt.
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